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   OLG Karlsruhe, 18.05.2012 - 9 U 128/11   

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https://dejure.org/2012,18394
OLG Karlsruhe, 18.05.2012 - 9 U 128/11 (https://dejure.org/2012,18394)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.05.2012 - 9 U 128/11 (https://dejure.org/2012,18394)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Mai 2012 - 9 U 128/11 (https://dejure.org/2012,18394)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Kein Mitverschulden einer Fußgängerin beim Einsteigen in ihr verkehrswidrig parkendes Kraftfahrzeug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem in ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug einsteigenden Fußgänger

  • rabüro.de

    Zur Haftungsverteilung bei Kollision von Pkw mit in verbotswidrig geparktes Fahrzeug einsteigender Fußgängerin

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1; StVG § 18 Abs. 1; BGB § 254 Abs. 1; StVO § 12 Abs. 1 Nr. 1; StVO § 12 Abs. 4 S. 1; StVO § 14 Abs. 1; StVO § 42 Abs. 2 Zeichen 340 Nr. 3
    Sorgfaltsanforderungen gegenüber fahrenden Fahrzeugen beim Einsteigen in ein geparktes Kfz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einer in ihr verbotswidrig geparktes Fahrzeug einsteigenden Fußgängerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kollision beim Einsteigen in ein parkendes Kraftfahrzeug

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Beim Einsteigen ins geparkte Auto von vorbeifahrendem Wagen erfasst: Mitschuld wegen falschen Parkens?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pkw-Fahrer kann für Streifen einer Fußgängerin im Vorbeifahren vollständig haften

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Beim Einsteigen gegen Auto gedrückt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fußgänger angefahren: Schadensersatzpflicht?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1237
  • MDR 2012, 1028
  • NZV 2012, 593
  • VersR 2012, 1186
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2012 - 9 U 128/11
    Da eine anderweitige Verletzung der Klägerin (erhebliche Prellungen) feststeht, sind haftungsausfüllende Folgewirkungen (Angststörung) auch dann für den Anspruch der Klägerin maßgeblich, wenn die Folgewirkungen nicht als Gesundheitsbeschädigung zu qualifizieren sind (vgl. BGH, NJW 1996, 2425, 2426).

    Insbesondere war die Primärverletzung unter Berücksichtigung der Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine Bagatelle (vgl. hierzu BGH, NJW 1996, 2425; BGH, NJW 1998, 810; BGH, NJW 2004, 1945; BGH, NJW-RR 2005, 897).

  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2012 - 9 U 128/11
    Insbesondere war die Primärverletzung unter Berücksichtigung der Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine Bagatelle (vgl. hierzu BGH, NJW 1996, 2425; BGH, NJW 1998, 810; BGH, NJW 2004, 1945; BGH, NJW-RR 2005, 897).
  • BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2012 - 9 U 128/11
    Insbesondere war die Primärverletzung unter Berücksichtigung der Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine Bagatelle (vgl. hierzu BGH, NJW 1996, 2425; BGH, NJW 1998, 810; BGH, NJW 2004, 1945; BGH, NJW-RR 2005, 897).
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2012 - 9 U 128/11
    Insbesondere war die Primärverletzung unter Berücksichtigung der Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine Bagatelle (vgl. hierzu BGH, NJW 1996, 2425; BGH, NJW 1998, 810; BGH, NJW 2004, 1945; BGH, NJW-RR 2005, 897).
  • BGH, 16.01.2007 - VI ZR 248/05

    Schadensverteilung bei Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2012 - 9 U 128/11
    Da der Schutz vorbeifahrender Kraftfahrzeuge nicht zum Schutzbereich der verletzten Norm (verbotenes Parken auf dem Gehweg) gehört, kommt eine Berücksichtigung des Verkehrsverstoßes im Rahmen von § 254 Abs. 1 BGB nicht in Betracht (vgl. zum Schutzzweck der verletzten Norm im Rahmen von § 254 Abs. 1 BGB beispielsweise BGH, Urteil vom 16.01.2007 - VI ZR 248/05 -, Rdnr. 7 ff., zitiert nach Juris; Palandt/Grüneberg, BGB, 71. Auflage 2012, § 254 BGB, Rdnr. 13).
  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08

    Umfang der erforderlichen Sorgfaltsanforderung gem. § 14 Abs. 1

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2012 - 9 U 128/11
    Denn diese Rechtsprechung betrifft nur solche Fälle, in denen eine geöffnete Fahrzeugtür für den Unfall mitursächlich war (vgl. BGH, NJW 2009, 3791; entsprechendes gilt für die in dieser Entscheidung zitierten OLG-Entscheidungen).
  • OVG Bremen, 13.12.2022 - 1 LC 64/22

    Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen aufgesetztes

    Dementsprechend wird in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung § 12 Abs. 4 und 4a StVO dahingehend verstanden, dass das Verbot des Gehwegparkens allein dem Schutz der Benutzer der Gehwege dient (siehe OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.05.2012 - 9 U 128/11, juris Rn. 26; König, in: Hentschel/König/Dauer, StVR, 45. Auflage 2020, § 12 StVO, Rn. 55).
  • OLG Frankfurt, 25.10.2016 - 16 U 167/15

    Verkehrsunfall: Abwägung - Anscheinsbeweis bei Verstoß gegen § 14 Abs. 1 StVO

    Wird bei einem Einsteige - oder Aussteigevorgang ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, spricht - was das Landgericht verkannt hat - der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (BGH, aaO.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.5.2012, 9 U 128/11 = NJW-RR 2012, 1237).
  • VG Bremen, 11.11.2021 - 5 K 1968/19

    Administratives Einschreiten gegen Gehwegparken; Amt für Straßen und Verkehr;

    18.05.2012 - 9 U 128/11 -, juris Rn. 26 zur zivilrechtlichen Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall zwischen einer Fußgängerin, die in ihr teils auf dem Gehweg parkenden Kraftfahrzeug einsteigen wollte, und einem vorbeifahrenden Kraftfahrzeug).
  • LG Saarbrücken, 01.04.2015 - 13 S 165/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Mithaftung bei einem in einer

    Denn es ist anerkannt, dass die Halteverbote des § 12 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 StVO zugleich bewirken, dass in diesen Bereichen nicht geparkt werden darf (vgl. OLG Düsseldorf, DAR 2000, 414; OLG Karlsruhe, VersR 2012, 1186; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 12 StVO Rn. 44).

    Denn es ist anerkannt, dass Verkehrsverstöße beim Abstellen eines Fahrzeugs für die Haftungsquote keine Rolle spielen, wenn der Schutz von vorbeifahrenden Fahrzeugen nicht zum Schutzbereich der verletzten Normen gehört (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2012, 1186; LG Nürnberg-Fürth, DAR 2007, 709; Kammer, Hinweisbeschluss vom 06.05.2014 - 13 S 52/14).

  • LG Saarbrücken, 13.11.2020 - 13 S 92/20

    Haftung bei der Kollision eines Linienbusses mit einem im Bushaltestellenbereich

    Ein Verstoß gegen ein Halte- oder Parkverbot begründet daher dann keine Mithaftung, wenn es - wie hier - nicht dem Schutz des Geschädigten dient (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Mai 2012 - 9 U 128/11, NJW-RR 2012, 1237; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 26. Juli 2007 - 8 O 2722/07, DAR 2007, 709).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2023 - 13 S 1831/22

    Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes; vorhandener

    Bei Beachtung des Umstands, dass die Klägerin für den Ein- und Ausstieg aus ihrem Pkw einschließlich dessen Außenmaße eine Breite von 3, 50 m benötigt, verbleibt für die Durchfahrt von Personenkraftwagen, deren höchstzulässige Breite 2, 50 m nicht überschreiten darf (§ 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StVZO), zusätzlich ein weiterer Sicherheitsabstand von 1, 50 m sowie "allgemein" bei Kraftfahrzeugen, deren höchstzulässige Breite 2, 55 m nicht übersteigen darf (§ 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StVZO) und zu denen die von der Klägerin ausdrücklich genannten Lastkraftwagen und Busse zählen, zusätzlich ein Sicherheitsabstand von 1, 45 m. Auch unter Einbeziehung eines Zwischenraums zu der Bordsteinkante am südlichen Fahrbandrand der ... Straße kann damit der für ein sicheres Vorbeifahren an Personen zu beachtende Seitenabstand von 1 m (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.05.2021 - 9 U 128/11 - juris Rn. 35; BayObLG, Beschluss vom 18.02.1980 - 1 St 551/79 - VRS 58, 445; König a. a. O. § 2 StVO Rn. 41; Freymann in Geigel, Haftpflichtprozess, 28. Aufl., § 5 StVO Rn. 181 ff.) eingehalten werden.
  • LG Ravensburg, 05.04.2023 - 1 S 88/22
    Ein Verstoß gegen ein Halte- oder Parkverbot begründet daher dann keine Mithaftung, wenn es -wie hiernicht d~m Schutz des Geschädigten dient (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Mai 2012 - 9 U 128/11; LG Saarbrücken Urteil vom 13.11.2020 - 13 s 92/20).
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